Anträge & Beitritt
Dokumente, Mitgliedsanträge & Beitragsinformationen
Sie wollen Mitglied werden? Oder Sie sind bereits Mitglied und wollen an Ihrer Mitgliedschaft etwas ändern? Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download.
Für die Teilnahme aller Angebote der Abteilungen ist grundsätzlich eine aktive Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Das Angebot der Abteilung Fitness & Gesundheit kann teils auch ohne Vereinsmitgliedschaft mit einer 10er-Kurskarte besucht werden (erhältlich in bar beim Übungsleiter).
Den ausgefüllten Antrag senden Sie am besten direkt per E-Mail an kontakt@sv-voetting.de.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag direkt an unsere Geschäftsstelle:
Formulare & Anträge
Aufnahmeantrag
Offizieller Mitgliedsantrag zum Eintritt in den SV Vötting
Änderungsantrag
Für Datenänderungen, Spartenwechsel oder Adressänderungen
SEPA-Lastschriftmandat
Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung
Beitragsordnung
Übersicht über Grund- und Abteilungsbeiträge ab 01/2025
Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise für Vereinsmitglieder
Bankverbindung für Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen
SV Vötting-Weihenstephan e.V.
Informationen zur Beitragsordnung
Aktive Mitgliedschaft
Unsere Beiträge gliedern sich in Grund- und Abteilungsbeiträge. Mit dem Abteilungsbeitrag kann man das Angebot der jeweiligen Abteilung nutzen. Will man das Angebot mehrerer Abteilungen in Anspruch nehmen, muss man auch Mitglied dieser Abteilungen werden.
Passive Mitgliedschaft
Die passiven Mitglieder üben im Rahmen des Vereins keinen Sport aus und haben keinen Anspruch darauf, die vom Verein zur Verfügung gestellten Sporteinrichtungen benutzen zu dürfen. Eine passive Mitgliedschaft ist nur im Hauptverein möglich.
Familienbeiträge
Der Familienbeitrag (ab 3 Personen) gilt für Ehe- oder eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und deren Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wohnhaft im gemeinsamen Haushalt.
Beitragsermäßigung
Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen bei jährlicher Vorlage (bis zum 31.12. des vorausgehenden Jahres) einer entsprechenden Bescheinigung den ermäßigten Beitrag.
Arbeitsdienst (5 Std. / Jahr)
Alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren bis 60 Jahre (w/m/d) müssen jedes Jahr 5 Arbeitsstunden leisten. Der Arbeitsdienst dient zur Erhaltung der Sporteinrichtung, der Pflege des Vereinsgeländes und deren Einrichtungen, sowie der Unterstützung der Abteilungen bei Veranstaltungen.
Für den Arbeitsdienst wird ein Beitrag von 60,00 € mit dem Beitrag erhoben. Bei Ableistung des Arbeitsdienstes wird die Gebühr am Jahresende zurückgezahlt.
Zahlungsweise & Regelungen
Grund- und Abteilungsbeiträge sind Jahresbeiträge (Kalenderjahr). Bei Antrag auf Mitgliedschaft während des Jahres wird der Betrag monatsgenau fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in 1/2-jährlicher Abbuchung (inkl. Arbeitsdienst bei der ersten Abbuchung). Der Einzug per Lastschrift ist verpflichtend.