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Mitgliedschaft & Formulare

Anträge & Beitritt

Dokumente, Mitgliedsanträge & Beitragsinformationen

Sie wollen Mitglied werden? Oder Sie sind bereits Mitglied und wollen an Ihrer Mitgliedschaft etwas ändern? Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download.

Für die Teilnahme aller Angebote der Abteilungen ist grundsätzlich eine aktive Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Das Angebot der Abteilung Fitness & Gesundheit kann teils auch ohne Vereinsmitgliedschaft mit einer 10er-Kurskarte besucht werden (erhältlich in bar beim Übungsleiter).

Den ausgefüllten Antrag senden Sie am besten direkt per E-Mail an kontakt@sv-voetting.de.

Antrag einreichen

Senden Sie den ausgefüllten Antrag direkt an unsere Geschäftsstelle:

Dienstags 17:00 – 19:00 Uhr

Bankverbindung für Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen

SV Vötting-Weihenstephan e.V.

IBAN: DE94 7005 1003 0000 1700 50

Informationen zur Beitragsordnung

Mitgliedschaft

Aktive Mitgliedschaft

Unsere Beiträge gliedern sich in Grund- und Abteilungsbeiträge. Mit dem Abteilungsbeitrag kann man das Angebot der jeweiligen Abteilung nutzen. Will man das Angebot mehrerer Abteilungen in Anspruch nehmen, muss man auch Mitglied dieser Abteilungen werden.

Unterstützer

Passive Mitgliedschaft

Die passiven Mitglieder üben im Rahmen des Vereins keinen Sport aus und haben keinen Anspruch darauf, die vom Verein zur Verfügung gestellten Sporteinrichtungen benutzen zu dürfen. Eine passive Mitgliedschaft ist nur im Hauptverein möglich.

Vergünstigung

Familienbeiträge

Der Familienbeitrag (ab 3 Personen) gilt für Ehe- oder eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und deren Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, wohnhaft im gemeinsamen Haushalt.

Schüler & Studenten

Beitragsermäßigung

Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen bei jährlicher Vorlage (bis zum 31.12. des vorausgehenden Jahres) einer entsprechenden Bescheinigung den ermäßigten Beitrag.

Pflichtstunden ab 16 J.

Arbeitsdienst (5 Std. / Jahr)

Alle aktiven Mitglieder ab 16 Jahren bis 60 Jahre (w/m/d) müssen jedes Jahr 5 Arbeitsstunden leisten. Der Arbeitsdienst dient zur Erhaltung der Sporteinrichtung, der Pflege des Vereinsgeländes und deren Einrichtungen, sowie der Unterstützung der Abteilungen bei Veranstaltungen.

Für den Arbeitsdienst wird ein Beitrag von 60,00 € mit dem Beitrag erhoben. Bei Ableistung des Arbeitsdienstes wird die Gebühr am Jahresende zurückgezahlt.

SEPA & Fälligkeit

Zahlungsweise & Regelungen

Grund- und Abteilungsbeiträge sind Jahresbeiträge (Kalenderjahr). Bei Antrag auf Mitgliedschaft während des Jahres wird der Betrag monatsgenau fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in 1/2-jährlicher Abbuchung (inkl. Arbeitsdienst bei der ersten Abbuchung). Der Einzug per Lastschrift ist verpflichtend.