Sie wollen Mitglied werden? Oder Sie sind bereits Mitglied und wollen an Ihrer Mitgliedschaft etwas ändern? Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download. Für die Teilnahme aller Angebote der Abteilungen ist grundsätzlich eine aktive Mitgliedschaft im Verein erforderlich. Das Angebot der Abteilung Fitness & Gesundheit kann teils auch ohne Vereinsmitgliedschaft mit einer 10er-Kurskarte besucht werden. Diese erhalten Sie gegen Barzahlung vom jeweiligen Übungsleiter.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie am Besten direkt per e-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Kontakt zum Büro Dienstags 17.00 - 19.00 Uhr auch unter 08161/4 96 54 64

Unsere Bankverbindung für Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen: IBAN: DE94 7005 1003 0000 1700 50


  

Hier finden Sie unsere aktuelle Beitragsordnung gültig ab 01.01.2019
  Grundbeitrag Abteilungsbeitrag
  Fußball Fitness & Gesundheit Tennis Kegeln Billard
      Aikido

Schwertkampf

     

Spielgeld-pauschale

1/4-jährl.

Erwachsene passiv - 40,00 40,00 - - 40,00 40,00 40,00 -
Erwachsene aktiv 72,00 60,00 30,00 33,00 63,00 80,00 54,00 48,00 50,00
Schüler ab 18. Lj, Azubi, Studenten 48,00 54,00 24,00 27,00 45,00 44,00 36,00 24,00 32,00
Kinder & Schüler bis 18 Lj. 36,00 48,00 24,00 27,00 33,00 26,00 36,00 24,00 16,00
Familienbeitrag (nur auf jährlichen Antrag) 125,00 Die Abteilungsbeiträge bleiben unverändert        
Ehepartner Tennis 72,00         40,00      
Begleitperson Kinderturnen     24,00            
Zusätzliche Kursgebühren     Siehe Fitness-Abteilung            
Zusatzgebühr Gymnastikraum (bar)     30,00             
Aufnahmegebühr (einmalig) 10,00                
Arbeitsdienst 5 Stunden - 60,00 60,00     60,00 60,00 60,00 -
 
Aktive Mitgliedschaft Unsere Beiträge gliedern sich in Grund- und Abteilungsbeiträge. Durch den Grundbeitrag sind die Mitglieder berechtigt, die vom Verein zur Verfügung gestellten Sporteinrichtungen zu nutzen. Mit dem Abteilungsbeitrag kann man das Angebot der jeweiligen Abteilung nutzen. Will man das Angebot mehrerer Abteilungen in Anspruch nehmen, muss man auch Mitglied dieser Abteilungen werden. Grund- und Abteilungsbeiträge sind Jahresbeiträge (Kalenderjahr). Bei Antrag auf Mitgliedschaft im zweiten Halbjahr werden nur noch die halben Beiträge fällig.
Passive Mitgliedschaft Die passiven Mitglieder üben im Rahmen des Vereins keinen Sport aus und haben keinen Anspruch darauf, die vom Verein zur Verfügung gestellten Sporteinrichtungen benutzen zu dürfen.
Familienbeiträge auf Grundbeitrag Der Familienbeitrag gilt für Ehe- oder eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und deren Kinder bis 18. Lj., sowie Schüler ab 18. Lj, Auszubildende und Studenten, wohnhaft im gemeinsamen Haushalt.
Beitragsermäßigung Schüler ab dem 18. Lebensjahr, Auszubildende und Studenten zahlen bei jährlicher Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den ermäßigten Beitrag. 
Arbeitsdienst Alle aktiven Mitglieder zwischen dem 16. und 60. Lebensjahr (w/m/d) müssen jedes Jahr 5 Arbeitsstunden leisten. Der Arbeitsdienst dient zur Erhaltung der Sporteinrichtung, der Pflege des Vereinsgeländes und deren Einrichtungen, sowie der Unterstützung der Abteilungen bei Veranstaltungen. Für den Arbeitsdienst wird eine Gebühr von 60,00 € mit dem Beitrag erhoben. Bei Ableistung des Arbeitsdienstes wird die Gebühr am Jahresende zurückgezahlt. Der Arbeitsdienst ist von den Mitgliedern aller Spartenabteilungen zu leisten.

Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung auch als Download.

 

 

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